Einbürgerung in Erlangen — was brauche ich?
Welcher Weg zur Einbürgerung Ihnen offensteht, was noch fehlt und was die Einbürgerungsstelle im Rathaus braucht. Den Weg über drei Jahre gibt es seit Oktober 2025 nicht mehr.
Prüfen Sie Ihre Lage
Beantworten Sie, was Sie wissen. Den Rest rechnet die Seite mit.
0 von 9 beantwortet
Ihre Antworten bleiben auf diesem Gerät. Es wird nichts verschickt und nichts gespeichert.
Was die Bedingungen sagen
Noch offen
Beantworten Sie die Fragen oben — dann füllt sich dieser Abschnitt.
Etwa die Hälfte der Erlangerinnen und Erlanger ohne deutschen Pass hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt oder ist EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Für die andere Hälfte ist die erste Hürde die Frage, welcher Aufenthaltstitel überhaupt zur Einbürgerung führt — und darauf gibt keine Broschüre eine Antwort, die auf den eigenen Fall passt.
2025 gingen bei der Stadt 1.376 Anträge ein, 754 Menschen wurden eingebürgert. Das Gesetz hat sich zuletzt am 30. Oktober 2025 geändert.
Die Wege, einzeln
Das Gesetz kennt mehr als einen. Die Prüfung vergleicht alle mit denselben Angaben.
Der übliche Weg: fünf Jahre
Für alle, die seit fünf Jahren rechtmäßig hier leben. Darüber entscheidet die Stadt Erlangen selbst.
§ 10 StAG
Bedingungen
- Nicht beantwortet: Fünf Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland · § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
- Nicht beantwortet: Ein Aufenthaltsstatus, der zur Einbürgerung führen kann · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG
- Nicht beantwortet: Deutsch auf Niveau B1 · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 4 StAG
- Nicht beantwortet: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG
- Nicht beantwortet: Lebensunterhalt ohne Bürgergeld und ohne Sozialhilfe · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG
- Nicht beantwortet: Keine Verurteilung oberhalb der Bagatellgrenze · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a StAG
- Nicht beantwortet: Identität und Staatsangehörigkeit geklärt · § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
- Nicht beantwortet: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG
Ehepartnerinnen, Ehepartner und minderjährige Kinder können nach § 10 Abs. 2 StAG mit eingebürgert werden, auch wenn sie die fünf Jahre noch nicht voll haben — bei Ehepartnern genügen in der Regel vier Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Ehe, bei Kindern unter 16 in der Regel drei Jahre. Alle übrigen Bedingungen müssen sie aber in ihrer eigenen Person erfüllen.
Als Ehe- oder Lebenspartnerin eines deutschen Staatsangehörigen
Drei Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Ehe genügen. Darüber entscheidet nicht die Stadt, sondern die Regierung von Mittelfranken.
§ 9 StAG
Bedingungen
- Nicht beantwortet: Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen seit mindestens zwei Jahren · § 9 Abs. 1 StAG
- Nicht beantwortet: Drei Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland · § 9 Abs. 1 StAG
- Nicht beantwortet: Ein Aufenthaltsstatus, der zur Einbürgerung führen kann · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG
- Nicht beantwortet: Deutsch auf Niveau B1 · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 StAG
- Nicht beantwortet: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG
- Nicht beantwortet: Lebensunterhalt ohne Bürgergeld und ohne Sozialhilfe · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG
- Nicht beantwortet: Keine Verurteilung oberhalb der Bagatellgrenze · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a StAG
- Nicht beantwortet: Identität und Staatsangehörigkeit geklärt · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
- Nicht beantwortet: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG
Alle übrigen Bedingungen sind dieselben wie beim üblichen Weg — auch B1, auch der Einbürgerungstest. Minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, ohne die drei Jahre selbst voll zu haben. Der Weg bleibt noch ein Jahr lang offen, wenn die deutsche Ehepartnerin oder der deutsche Ehepartner stirbt oder die Ehe geschieden wird, sofern Sie das Sorgerecht für ein gemeinsames, bereits deutsches minderjähriges Kind haben.
Was Sie mitbringen
Die vollständige Liste, bevor Sie etwas beantworten.
Einbürgerungsantrag
Online über den Bayerischen Formularserver, auf Papier, per Post oder persönlich. Vordrucke gibt es bei der Behörde.
Gültiger Pass Ihres Herkunftslandes
Ihr Aufenthaltstitel
Nachweise über Einkommen, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung
Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigkeit der letzte Steuerbescheid, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder eine Bescheinigung der Steuerberatung. Für Familienangehörige gegebenenfalls ebenso.
Geburtsurkunde, auf Verlangen auch Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden
Die Behörde verlangt sie von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern. Die Kosten tragen Sie selbst.
Was es kostet
- Gebühr für den ganzen Antrag
- 255,00 € (1)
255 Euro pro Person. 51 Euro kostet nur ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das zusammen mit den Eltern eingebürgert wird — ein Kind, das allein einen Antrag stellt, zahlt den vollen Satz. Wenn Sie online beantragen, muss die Gebühr online bezahlt werden. Dazu kommen Kosten, die nicht die Stadt erhebt: die Sprach- und Testnachweise selbst, Personenstandsurkunden und beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden.
Nach § 38 Abs. 4 StAG kann die Gebühr aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden; das BAMF nennt ausdrücklich geringes Einkommen und mehrere mit eingebürgerte Kinder, und auch Ratenzahlung ist möglich. Die Stadt weist darauf nicht von sich aus hin — fragen Sie danach.
Ein Kind, das allein einen Antrag stellt: 255,00 €.
Wer entscheidet
Einbürgerungsstelle der Stadt Erlangen
Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen — Rathaus, 2. Stock, Zimmer 205 bis 207
- Telefon
- 09131 86-1664
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 und 14–18 Uhr, Di 8–12 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–13 Uhr, Fr 8–12 Uhr
- Website
- erlangen.de/amt/304134
Telefonisch erreichbar Di und Do von 13:30 bis 15:00 Uhr und Mi von 10 bis 12 Uhr. Weitere Nummern der Stelle: 09131 86-2520, 09131 86-1569, 09131 86-3272 und 09131 86-1570. An der Infotheke im 2. Stock können Sie ohne Termin Unterlagen abgeben; im Wartebereich steht dafür auch ein Briefkasten. Parken: Parkhaus Schuhstraße 42, Bushaltestelle Neuer Markt.
Wie lange es hier dauert
Die Stadt schreibt es selbst auf ihre Service-Seite: wegen stark gestiegener Antragszahlen kommt es bis auf Weiteres zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter Erreichbarkeit, und sie bittet ausdrücklich darum, vorerst keine Sachstandsanfragen zu stellen. Eine Bearbeitungsdauer nennt sie nicht. Zur Einordnung die Zahlen, die sie veröffentlicht: 2025 gingen 1.376 Anträge ein und 754 Menschen wurden eingebürgert; in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 waren es 199 Anträge und 164 Einbürgerungen. Die häufigsten Herkunftsländer: Syrien, Indien, Türkei, Ukraine und die Russische Föderation.
Wohin der Antrag geht
- Stadt Erlangen — Einbürgerung beantragenVon hier geht es zum Online-Antrag über den Bayerischen Formularserver. Der Antrag ist auch auf Papier, per Post oder persönlich an der Infotheke möglich.
- Kontaktformular der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und EinbürgerungenFür Fragen und für die Vereinbarung eines Termins.
- Stadt Erlangen — Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAGDer Weg für Fälle, die keinen Anspruch nach § 10 haben. Darüber entscheidet die Regierung von Mittelfranken.
- BayernPortal — Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung) für ErlangenDie amtliche Leistungsbeschreibung. Ihre Kurzfassung der Aufenthaltsvoraussetzung ist allerdings verkürzt: sie nennt nur ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und lässt die Blaue Karte EU und die übrigen zulässigen Titel weg.
Kostenlose Beratung
Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Erlangen
Kostenlos, gemeinsam mit der AWO Erlangen-Höchstadt. Beraten wird unter anderem auf Englisch, Griechisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Rumänisch.
- Telefon
- 09131 86-2081
- Öffnungszeiten
- Mo 14–16 Uhr, Di 9–12 Uhr, Mi geschlossen, Do 9–12 Uhr, Fr 9–12 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung
- Website
- erlangen.de
Rathaus, 3. Stock, Zimmer 317 bis 325. Unterstützt auch beim Umgang mit Behörden. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Caritas ist eine andere Stelle und nur für den Landkreis zuständig.
Jugendmigrationsdienst Erlangen
Internationaler Bund e. V. Kostenlos, für junge Menschen von 12 bis 27 Jahren.
- Telefon
- 09131 93 3040
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 9–16 Uhr und nach Vereinbarung
- Website
- erlangen.de
vhs Erlangen — Einbürgerungstest und Zertifikat B1
Die einzige vom BAMF benannte Prüfstelle für den Einbürgerungstest in Erlangen, und zugleich Goethe-Prüfungszentrum.
- Telefon
- 09131 86-2667
- Öffnungszeiten
- Offene Sprachberatung: Mi 10–12 Uhr, Zimmer 104
- Website
- vhs-erlangen.de
Einbürgerungstest 25 Euro, Anmeldeschluss etwa fünf Wochen vorher. Für Sprachprüfungen: vhs.sprachen@stadt.erlangen.de, 09131 86-2668.
Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB)
Das gewählte Gremium der Erlangerinnen und Erlanger ohne deutschen Pass, seit 1974.
- Telefon
- 09131 86-1338
- Öffnungszeiten
- Mo–Mi 9–14 Uhr
- Website
- erlangen.de
Geschäftsstelle im Rathaus, 12. Stock, Raum 1211. Wer eingebürgert wird, verliert das Wahlrecht zu diesem Beirat und gewinnt dafür das zum Stadtrat.
Gut zu wissen
Zwei Pässe sind erlaubt
Seit dem 27. Juni 2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Vorschriften, die das verlangt haben — §§ 12, 25 und 29 StAG — sind weggefallen. Das bayerische Innenministerium hat dem Landtag im März 2026 bestätigt, dass Mehrstaatigkeit generell hingenommen wird. Ob Ihr Herkunftsland Sie weiter als Staatsangehörige führt, entscheidet allein dieses Land.
Welche Zeiten zählen — und welche nicht
Mitgezählt wird jede Zeit mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, auch das Studium, dazu Freizügigkeit als EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige und Rechte nach ARB 1/80. Die Zeit im Asylverfahren zählt rückwirkend und vollständig, wenn Sie danach als asylberechtigt, als Flüchtling oder als subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden — wurde der Antrag abgelehnt, zählt sie gar nicht. Zeiten einer Duldung zählen nie, denn eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel.
Den Weg über drei Jahre gibt es nicht mehr
Bis Oktober 2025 konnte man bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren eingebürgert werden. § 10 Abs. 3 StAG wurde mit Wirkung vom 30. Oktober 2025 gestrichen. Viele Ratgeber im Netz beschreiben ihn noch, und auch die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom Mai 2025 tun es — verlassen Sie sich nicht darauf. Damit steht auch das Sprachniveau C1 nirgends mehr im Gesetz: B1 genügt überall.
Wer entscheidet
Über die Einbürgerung nach § 10 entscheidet die Stadt Erlangen selbst. Über § 8 und § 9 entscheidet die Regierung von Mittelfranken — außer wenn gleichzeitig ein Familienmitglied nach § 10 eingebürgert wird; dann liegt alles bei der Stadt.
Wenn der Anspruch knapp scheitert
§ 8 StAG erlaubt eine Einbürgerung nach Ermessen. In der Regel werden dafür ebenfalls fünf Jahre Aufenthalt erwartet, dazu eine eigene Wohnung, gesicherter Lebensunterhalt und keine Verurteilung. Kürzer geht es in genannten Fällen, etwa bei früheren deutschen Staatsangehörigen und ihren Nachkommen oder bei einem besonderen öffentlichen Interesse. Dieser Weg wird nicht hier geprüft — er ist eine Einzelfallentscheidung.
Längere Auslandsaufenthalte
Bis zu sechs Monate am Stück sind unschädlich. Bei längerer Abwesenheit läuft die Zeit weiter, wenn Sie innerhalb der von der Ausländerbehörde gesetzten Frist wieder eingereist sind. Überschreiten die Abwesenheiten insgesamt die Hälfte der verlangten Zeit — bei fünf Jahren also zweieinhalb Jahre —, gilt der gewöhnliche Aufenthalt in der Regel als unterbrochen. Früherer Aufenthalt in Deutschland kann bis zu drei Jahre angerechnet werden.
Kinder, die hier geboren werden
Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, ist von Geburt an deutsch, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (§ 4 Abs. 3 StAG). Dafür braucht es keinen Antrag auf Einbürgerung.
Die Einbürgerungsfeier
Erlangen lädt neu Eingebürgerte zu einer Einbürgerungsfeier ein — als zweite Stadt in Bayern seit dem Jahr 2000.
Weiterlesen
- § 10 StAG — Anspruch auf EinbürgerungDer Gesetzestext, auf dem diese Seite rechnet.
- § 9 StAG — Ehegatten und Lebenspartner Deutscher
- § 12a StAG — welche Verurteilungen außer Betracht bleiben
- § 12b StAG — Unterbrechungen des Aufenthalts
- § 38 StAG — Gebühren
- BAMF — Einbürgerung, Einbürgerungstest und Online-TestcenterHier üben Sie den Test kostenlos mit dem vollständigen Fragenkatalog.
- BAMF — Prüfstellen für den Einbürgerungstest in BayernFalls die Termine der vhs Erlangen ausgebucht sind: die nächsten Prüfstellen sind Herzogenaurach, Fürth, Forchheim und Nürnberg.
- Bayerische Positivliste der anerkannten SprachnachweiseDie Liste, auf die sich Erlangen und das BayernPortal beziehen. 53 Einträge, als Word-Datei.
- vhs Erlangen — Sprachprüfungen und Termine für das Zertifikat B1
Eine Einschätzung, keine Entscheidung
Rechtsstand: 18. Oktober 2026.
Über diese Werkzeuge
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Erlangen und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.