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Einbürgerung in Erlangen — was brauche ich?

Welcher Weg zur Einbürgerung Ihnen offensteht, was noch fehlt und was die Einbürgerungsstelle im Rathaus braucht. Den Weg über drei Jahre gibt es seit Oktober 2025 nicht mehr.

Prüfen Sie Ihre Lage

Beantworten Sie, was Sie wissen. Den Rest rechnet die Seite mit.

Wie lange leben Sie schon rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland?

Studienzeiten zählen mit. Eine Duldung zählt nicht. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen nichts.

Welchen Aufenthaltsstatus haben Sie heute?

Auch Familienangehörige mit Freizügigkeitsrecht.

Diese Titel führen nach dem Gesetz nicht zur Einbürgerung. Die Jahre zählen trotzdem.

Es zählt der Status an dem Tag, an dem die Stadt entscheidet — nicht der, den Sie früher einmal hatten.

Welchen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse haben Sie?

Bei einem englischsprachigen Studium an der FAU ist das strittig: die bayerische Positivliste nennt den Hochschulabschluss ohne Einschränkung, die Hinweise des Bundes verlangen ein deutschsprachiges Studium. Fragen Sie vorher nach.

A2 reicht für die Einbürgerung nicht.

Verlangt wird Niveau B1. Ein C1-Nachweis steht seit der Gesetzesänderung nirgends mehr im Gesetz.

Haben Sie den Einbürgerungstest oder einen anerkannten Ersatz?

Für das Integrationskurs-Zertifikat genügen 15 Punkte. Für die Einbürgerung nicht — dafür brauchen Sie 17.

Können Sie sich und Ihre Familie ohne Bürgergeld und ohne Sozialhilfe versorgen?

Schädlich sind nur Leistungen nach SGB II und SGB XII. Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld und BAföG sind es ausdrücklich nicht.

Gibt es eine strafrechtliche Verurteilung?
Können Sie Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit mit Dokumenten nachweisen?

In der Regel mit einem gültigen Pass Ihres Herkunftslandes und Ihrer Geburtsurkunde.

Können Sie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben?

Dazu gehört seit 2024 ausdrücklich das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, und zum friedlichen Zusammenleben der Völker.

Sind Sie mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet oder verpartnert?

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Was die Bedingungen sagen

Noch offen

Beantworten Sie die Fragen oben — dann füllt sich dieser Abschnitt.

Etwa die Hälfte der Erlangerinnen und Erlanger ohne deutschen Pass hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt oder ist EU-Bürgerin oder EU-Bürger. Für die andere Hälfte ist die erste Hürde die Frage, welcher Aufenthaltstitel überhaupt zur Einbürgerung führt — und darauf gibt keine Broschüre eine Antwort, die auf den eigenen Fall passt.

2025 gingen bei der Stadt 1.376 Anträge ein, 754 Menschen wurden eingebürgert. Das Gesetz hat sich zuletzt am 30. Oktober 2025 geändert.

Die Wege, einzeln

Das Gesetz kennt mehr als einen. Die Prüfung vergleicht alle mit denselben Angaben.

Der übliche Weg: fünf Jahre

Für alle, die seit fünf Jahren rechtmäßig hier leben. Darüber entscheidet die Stadt Erlangen selbst.

§ 10 StAG

Bedingungen

  • Nicht beantwortet: Fünf Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland · § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
  • Nicht beantwortet: Ein Aufenthaltsstatus, der zur Einbürgerung führen kann · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG
  • Nicht beantwortet: Deutsch auf Niveau B1 · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 4 StAG
  • Nicht beantwortet: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG
  • Nicht beantwortet: Lebensunterhalt ohne Bürgergeld und ohne Sozialhilfe · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG
  • Nicht beantwortet: Keine Verurteilung oberhalb der Bagatellgrenze · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a StAG
  • Nicht beantwortet: Identität und Staatsangehörigkeit geklärt · § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
  • Nicht beantwortet: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung · § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG

Ehepartnerinnen, Ehepartner und minderjährige Kinder können nach § 10 Abs. 2 StAG mit eingebürgert werden, auch wenn sie die fünf Jahre noch nicht voll haben — bei Ehepartnern genügen in der Regel vier Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Ehe, bei Kindern unter 16 in der Regel drei Jahre. Alle übrigen Bedingungen müssen sie aber in ihrer eigenen Person erfüllen.

Als Ehe- oder Lebenspartnerin eines deutschen Staatsangehörigen

Drei Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Ehe genügen. Darüber entscheidet nicht die Stadt, sondern die Regierung von Mittelfranken.

§ 9 StAG

Bedingungen

  • Nicht beantwortet: Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen seit mindestens zwei Jahren · § 9 Abs. 1 StAG
  • Nicht beantwortet: Drei Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland · § 9 Abs. 1 StAG
  • Nicht beantwortet: Ein Aufenthaltsstatus, der zur Einbürgerung führen kann · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG
  • Nicht beantwortet: Deutsch auf Niveau B1 · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 StAG
  • Nicht beantwortet: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG
  • Nicht beantwortet: Lebensunterhalt ohne Bürgergeld und ohne Sozialhilfe · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG
  • Nicht beantwortet: Keine Verurteilung oberhalb der Bagatellgrenze · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a StAG
  • Nicht beantwortet: Identität und Staatsangehörigkeit geklärt · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
  • Nicht beantwortet: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung · § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG

Alle übrigen Bedingungen sind dieselben wie beim üblichen Weg — auch B1, auch der Einbürgerungstest. Minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, ohne die drei Jahre selbst voll zu haben. Der Weg bleibt noch ein Jahr lang offen, wenn die deutsche Ehepartnerin oder der deutsche Ehepartner stirbt oder die Ehe geschieden wird, sofern Sie das Sorgerecht für ein gemeinsames, bereits deutsches minderjähriges Kind haben.

Was Sie mitbringen

Die vollständige Liste, bevor Sie etwas beantworten.

  • Einbürgerungsantrag

    Online über den Bayerischen Formularserver, auf Papier, per Post oder persönlich. Vordrucke gibt es bei der Behörde.

  • Gültiger Pass Ihres Herkunftslandes

  • Ihr Aufenthaltstitel

  • Nachweise über Einkommen, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung

    Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigkeit der letzte Steuerbescheid, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder eine Bescheinigung der Steuerberatung. Für Familienangehörige gegebenenfalls ebenso.

  • Geburtsurkunde, auf Verlangen auch Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil

  • Beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden

    Die Behörde verlangt sie von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern. Die Kosten tragen Sie selbst.

Was es kostet

Gebühr für den ganzen Antrag
255,00 € (1)

255 Euro pro Person. 51 Euro kostet nur ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das zusammen mit den Eltern eingebürgert wird — ein Kind, das allein einen Antrag stellt, zahlt den vollen Satz. Wenn Sie online beantragen, muss die Gebühr online bezahlt werden. Dazu kommen Kosten, die nicht die Stadt erhebt: die Sprach- und Testnachweise selbst, Personenstandsurkunden und beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden.

Nach § 38 Abs. 4 StAG kann die Gebühr aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden; das BAMF nennt ausdrücklich geringes Einkommen und mehrere mit eingebürgerte Kinder, und auch Ratenzahlung ist möglich. Die Stadt weist darauf nicht von sich aus hin — fragen Sie danach.

Ein Kind, das allein einen Antrag stellt: 255,00 €.

Wer entscheidet

Einbürgerungsstelle der Stadt Erlangen

Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen — Rathaus, 2. Stock, Zimmer 205 bis 207

Öffnungszeiten
Mo 8–12 und 14–18 Uhr, Di 8–12 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–13 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Telefonisch erreichbar Di und Do von 13:30 bis 15:00 Uhr und Mi von 10 bis 12 Uhr. Weitere Nummern der Stelle: 09131 86-2520, 09131 86-1569, 09131 86-3272 und 09131 86-1570. An der Infotheke im 2. Stock können Sie ohne Termin Unterlagen abgeben; im Wartebereich steht dafür auch ein Briefkasten. Parken: Parkhaus Schuhstraße 42, Bushaltestelle Neuer Markt.

Wie lange es hier dauert

Die Stadt schreibt es selbst auf ihre Service-Seite: wegen stark gestiegener Antragszahlen kommt es bis auf Weiteres zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter Erreichbarkeit, und sie bittet ausdrücklich darum, vorerst keine Sachstandsanfragen zu stellen. Eine Bearbeitungsdauer nennt sie nicht. Zur Einordnung die Zahlen, die sie veröffentlicht: 2025 gingen 1.376 Anträge ein und 754 Menschen wurden eingebürgert; in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 waren es 199 Anträge und 164 Einbürgerungen. Die häufigsten Herkunftsländer: Syrien, Indien, Türkei, Ukraine und die Russische Föderation.

Wohin der Antrag geht

Kostenlose Beratung

Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Erlangen

Kostenlos, gemeinsam mit der AWO Erlangen-Höchstadt. Beraten wird unter anderem auf Englisch, Griechisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Rumänisch.

Öffnungszeiten
Mo 14–16 Uhr, Di 9–12 Uhr, Mi geschlossen, Do 9–12 Uhr, Fr 9–12 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung

Rathaus, 3. Stock, Zimmer 317 bis 325. Unterstützt auch beim Umgang mit Behörden. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Caritas ist eine andere Stelle und nur für den Landkreis zuständig.

Jugendmigrationsdienst Erlangen

Internationaler Bund e. V. Kostenlos, für junge Menschen von 12 bis 27 Jahren.

Öffnungszeiten
Mo–Fr 9–16 Uhr und nach Vereinbarung

vhs Erlangen — Einbürgerungstest und Zertifikat B1

Die einzige vom BAMF benannte Prüfstelle für den Einbürgerungstest in Erlangen, und zugleich Goethe-Prüfungszentrum.

Öffnungszeiten
Offene Sprachberatung: Mi 10–12 Uhr, Zimmer 104

Einbürgerungstest 25 Euro, Anmeldeschluss etwa fünf Wochen vorher. Für Sprachprüfungen: vhs.sprachen@stadt.erlangen.de, 09131 86-2668.

Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB)

Das gewählte Gremium der Erlangerinnen und Erlanger ohne deutschen Pass, seit 1974.

Öffnungszeiten
Mo–Mi 9–14 Uhr

Geschäftsstelle im Rathaus, 12. Stock, Raum 1211. Wer eingebürgert wird, verliert das Wahlrecht zu diesem Beirat und gewinnt dafür das zum Stadtrat.

Gut zu wissen

Zwei Pässe sind erlaubt

Seit dem 27. Juni 2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Vorschriften, die das verlangt haben — §§ 12, 25 und 29 StAG — sind weggefallen. Das bayerische Innenministerium hat dem Landtag im März 2026 bestätigt, dass Mehrstaatigkeit generell hingenommen wird. Ob Ihr Herkunftsland Sie weiter als Staatsangehörige führt, entscheidet allein dieses Land.

Welche Zeiten zählen — und welche nicht

Mitgezählt wird jede Zeit mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, auch das Studium, dazu Freizügigkeit als EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige und Rechte nach ARB 1/80. Die Zeit im Asylverfahren zählt rückwirkend und vollständig, wenn Sie danach als asylberechtigt, als Flüchtling oder als subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden — wurde der Antrag abgelehnt, zählt sie gar nicht. Zeiten einer Duldung zählen nie, denn eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel.

Den Weg über drei Jahre gibt es nicht mehr

Bis Oktober 2025 konnte man bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren eingebürgert werden. § 10 Abs. 3 StAG wurde mit Wirkung vom 30. Oktober 2025 gestrichen. Viele Ratgeber im Netz beschreiben ihn noch, und auch die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom Mai 2025 tun es — verlassen Sie sich nicht darauf. Damit steht auch das Sprachniveau C1 nirgends mehr im Gesetz: B1 genügt überall.

Wer entscheidet

Über die Einbürgerung nach § 10 entscheidet die Stadt Erlangen selbst. Über § 8 und § 9 entscheidet die Regierung von Mittelfranken — außer wenn gleichzeitig ein Familienmitglied nach § 10 eingebürgert wird; dann liegt alles bei der Stadt.

Wenn der Anspruch knapp scheitert

§ 8 StAG erlaubt eine Einbürgerung nach Ermessen. In der Regel werden dafür ebenfalls fünf Jahre Aufenthalt erwartet, dazu eine eigene Wohnung, gesicherter Lebensunterhalt und keine Verurteilung. Kürzer geht es in genannten Fällen, etwa bei früheren deutschen Staatsangehörigen und ihren Nachkommen oder bei einem besonderen öffentlichen Interesse. Dieser Weg wird nicht hier geprüft — er ist eine Einzelfallentscheidung.

Längere Auslandsaufenthalte

Bis zu sechs Monate am Stück sind unschädlich. Bei längerer Abwesenheit läuft die Zeit weiter, wenn Sie innerhalb der von der Ausländerbehörde gesetzten Frist wieder eingereist sind. Überschreiten die Abwesenheiten insgesamt die Hälfte der verlangten Zeit — bei fünf Jahren also zweieinhalb Jahre —, gilt der gewöhnliche Aufenthalt in der Regel als unterbrochen. Früherer Aufenthalt in Deutschland kann bis zu drei Jahre angerechnet werden.

Kinder, die hier geboren werden

Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, ist von Geburt an deutsch, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (§ 4 Abs. 3 StAG). Dafür braucht es keinen Antrag auf Einbürgerung.

Die Einbürgerungsfeier

Erlangen lädt neu Eingebürgerte zu einer Einbürgerungsfeier ein — als zweite Stadt in Bayern seit dem Jahr 2000.

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Eine Einschätzung, keine Entscheidung

Diese Seite rechnet mit den Angaben, die Sie eingeben, und sagt Ihnen, was die veröffentlichten Bedingungen dazu sagen. Sie ist keine Entscheidung und keine Rechtsberatung. Entschieden wird allein von der Einbürgerungsbehörde, und sie prüft dabei auch Dinge, die hier nicht abgefragt werden — etwa die Prognose, ob Ihr Einkommen auf Dauer trägt, die Ausschlussgründe des § 11 StAG und ausländische Verurteilungen. Wenn eine Bedingung bei Ihnen knapp ist, lassen Sie sich beraten, bevor Sie 255 Euro einzahlen: die Gebühr wird bei einer Ablehnung nicht erstattet.

Rechtsstand: 18. Oktober 2026.

Über diese Werkzeuge

Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Erlangen und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.