Wann es im Bürgerservice voll ist, wann keine Nummern mehr ausgegeben werden, und was Sie für Anmeldung, Ausweis, Pass und Führungszeugnis mitbringen müssen – mit den aktuellen Gebühren.
Die neuesten Informationen werden geladen…
Die neuesten Informationen werden geladen…
Wird noch geladen — es dauert länger als sonst. Sie müssen die Seite nicht neu laden.
Das wurde immer noch nicht geladen. Es sieht nach einem Hänger aus und nicht nach Langsamkeit — jetzt lohnt sich ein Neuladen.
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Erlangen und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.
Von Town Tools. Die aktuelle Version finden Sie unter https://www.towntools.org/erlangen-bavaria-de/buergeramt
Das Bürgeramt sitzt im Erdgeschoss des Rathauses am Rathausplatz 1. Für den Bürgerservice brauchen Sie während der Öffnungszeiten keinen Termin: Sie ziehen unten am Automaten eine Nummer und warten, bis sie aufgerufen wird.
Die Stadt veröffentlicht die aktuelle Wartezeit selbst und in Echtzeit – wie viele Menschen warten, welche Nummer gerade dran ist, wie lang es im Schnitt dauert. Schauen Sie dort nach, bevor Sie losgehen; wir spiegeln die Zahlen hier absichtlich nicht, weil eine zweite Anzeige nur eine veraltete Anzeige wäre. Was auf dieser Seite steht, ist das Drumherum: wann es voll ist, was Sie mitbringen müssen und was es kostet.
So bekommen Sie einen Termin
Während der Öffnungszeiten brauchen Sie für den Bürgerservice keinen Termin – Sie ziehen eine Nummer am Ausgabeautomaten im Erdgeschoss des Rathauses. Für viele Leistungen können Sie trotzdem online einen Termin buchen; das lohnt sich vor allem zu den Stoßzeiten.
Termine werden online unter erlangen.flexappoint.de gebucht – direkt, ohne Anruf.
Bürgerservice: Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00–18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00–12:00 Uhr. Telefonisch erreichbar Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00–13:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00–12:00 Uhr.
Vor dem Losgehen die aktuelle Wartezeit auf erlangen.de prüfen: erlangen.de/themenseite/service/buerger/aktuelle-wartezeit – dort stehen wartende Personen, aufgerufene Nummer und die durchschnittliche Wartezeit, getrennt für Bürgerservice und Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Zum Monatsbeginn ist erfahrungsgemäß mehr Betrieb und die Wartezeit länger. Die Stadt empfiehlt selbst, nicht dringende und nicht fristgebundene Anliegen später im Monat zu erledigen.
Bei hohem Besucheraufkommen behält sich der Bürgerservice vor, schon bis zu 120 Minuten vor Schließung keine Nummern mehr auszugeben. Wer dann kommt, muss an einem anderen Tag wieder kommen – das ist der Grund, kurz vor Feierabend nicht mehr auf Glück zu setzen.
Sie müssen nicht im Wartebereich sitzen: über die Online-Anzeige können Sie Ihren Warte-Status auf dem Handy verfolgen und in der Zwischenzeit etwas anderes tun.
Fahrerlaubnisangelegenheiten haben einen eigenen Wartebereich vor den Zimmern 21/22 und eine eigene Nummernschlange – dort ist es meist deutlich schneller als im allgemeinen Bürgerservice.
Für Ausweis und Pass steht im Erdgeschoss des Rathauses ein Fotoautomat für das biometrische Lichtbild. Wenn die Behörde das Foto macht, kostet der Ausweis 6,00 Euro mehr.
Ausweis und Pass kommen von der Bundesdruckerei und brauchen ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, manchmal mehrere. Rechtzeitig beantragen, nicht kurz vor der Reise.
Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Pass- und Ausweiswesen und das Meldewesen gehören alle zur Abteilung Allgemeine Bürgerdienste im Erdgeschoss des Rathauses – eine getrennte Zulassungsstelle in der Stadt gibt es nicht.
Für Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig: die bearbeitet der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg. Halteverbote, Zufahrtserlaubnisse und Straßenmarkierungen laufen über die Abteilung Straßenverkehr und Baustellen, nicht über das Bürgeramt.
Nach dem Einzug in eine Wohnung in Erlangen – auch beim Umzug innerhalb der Stadt.
Mitbringen:
Ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein (gibt es bei der Meldebehörde)
Personalausweis und/oder Reisepass beziehungsweise Passersatzpapier aller anzumeldenden Personen
Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) – oder, bei elektronischer Bestätigung, das Zuordnungsmerkmal
Bei mehreren Wohnungen: Statuserklärung, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist
Ggf. eID-Karte für Unionsbürger*innen
Zum Nachweis spezieller Daten (zum Beispiel Familienstand) Personenstandsurkunden – Geburts- oder Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Bescheinigung über Namensänderung, Einbürgerungsurkunde
Für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen: gegebenenfalls eine Vollmacht
Gebühr:
Gebührenfrei.
Online: Die Anmeldung ist auch elektronisch möglich, wenn Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die kostenlose AusweisApp des Bundes haben. Persönlich ist die Anmeldung sofort bearbeitet; elektronisch dauert es bis zu einer Woche, und der Adressaufkleber kommt danach noch mit der Post.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
Bei Erstausstellung – dazu können auch Neuzuzüge zählen – in der Regel weitere Unterlagen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Bei Antragstellenden unter 16 Jahren: bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils; bei nur einem Sorgeberechtigten der Sorgerechtsnachweis
Bürgerservice: Mo, Di, Do 08:00–18:00 Uhr; Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr
Website
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist vom 7. bis 25. September 2026 nicht erreichbar
Von Montag, 7. September, bis einschließlich Freitag, 25. September 2026 findet bei der Staatsangehörigkeitsbehörde keine Sachbearbeitung statt: keine Termine, keine telefonische oder sonstige Erreichbarkeit, und eingehende Anträge, Unterlagen und Sachstandsanfragen werden in dieser Zeit nicht bearbeitet. Der Fachbereich bittet ausdrücklich, in diesen drei Wochen nichts zu schicken. Grund sind umfangreiche interne Anpassungs- und Datenbereinigungsarbeiten. Wer eine Einbürgerung laufen hat oder einstellen will: entweder vor dem 7. September klären oder bis zum 28. September warten.
Ausländerbehörde und Einbürgerung sind eine eigene Abteilung
Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen sind nicht der allgemeine Bürgerservice, auch wenn beide im Rathaus am Rathausplatz 1 sitzen. Öffnungszeiten: Montag 08:00–12:00 und 14:00–18:00, Dienstag 08:00–12:00, Donnerstag 08:00–14:00, Freitag 08:00–12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen. Telefonisch nur Dienstag und Donnerstag 13:30–15:00 sowie Mittwoch 10:00–12:00 Uhr, 09131 86-1993. Die Öffnungszeiten der Willkommenstheke sind derzeit verkürzt; bereits vereinbarte Termine finden statt.
Die Wartezeit steht live auf erlangen.de
Erlangen zeigt für den Bürgerservice und für Fahrerlaubnisangelegenheiten getrennt an, wie viele Menschen warten, welche Nummer gerade aufgerufen ist und wie lang die durchschnittliche Wartezeit ist. Als wir zuletzt geschaut haben (24. August 2026, ein Montagvormittag), waren das 40 Wartende und 75 Minuten im Bürgerservice und 1 Minute bei den Fahrerlaubnisangelegenheiten – das ist eine Momentaufnahme, keine Regel, und Montag ist der volle Tag. Aktuell ist immer nur die Seite der Stadt: erlangen.de/themenseite/service/buerger/aktuelle-wartezeit
Zwei Schlangen, nicht eine
Am Automaten im Erdgeschoss entscheiden Sie sich für „Bürgerservice“ oder „Fahrerlaubnisangelegenheiten“. Die Fahrerlaubnis-Schlange hat ihren eigenen Wartebereich vor den Zimmern 21/22. Wer sich in die falsche Schlange stellt, wartet umsonst.
(letzten Monat)
Bezahlen im Rathaus
Für viele Leistungen fallen Gebühren an. Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten – bar, mit Karte oder als Lastschrift. Die Stadt beschreibt sie auf ihrer Seite „Zahlungsmöglichkeiten“.
Gebühr:
Ab 24 Jahren 46,00 Euro; unter 24 Jahren 27,60 Euro. Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro. Direktversand nach Hause 15,00 Euro. Wird das Lichtbild von der Behörde gefertigt, kommen 6,00 Euro dazu.
Von der Antragstellung bis zur Abholung dauert es laut Bundesinnenministerium in der Regel mindestens zwei Wochen, teilweise mehrere.
Reisepass beantragen
Mitbringen:
Bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
Bei Erstausstellung oder anlassbezogen weitere Unterlagen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Bei Antragstellenden unter 18 Jahren: bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils; bei nur einem Sorgeberechtigten der Sorgerechtsnachweis
Gebühr:
Vor dem 24. Geburtstag 37,50 Euro, ab dem 24. Geburtstag 70,00 Euro. Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro. Express-Pass 32,00 Euro Zuschlag, 48-seitiger Pass 22,00 Euro Zuschlag, Direktversand 15,00 Euro. Behördliches Lichtbild 6,00 Euro extra.
Auch hier gilt: in der Regel mindestens zwei Wochen. In Eil- und Notfällen gibt es das Expressverfahren.
Reisedokument für ein Kind beantragen
Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass für Kinder und Jugendliche.
Altes Kinderreisepass- oder Personaldokument – oder die Geburtsurkunde
Bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht: schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils (die Unterschrift wird von der Passbehörde geprüft)
Bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Gebühr:
Personalausweis für Antragstellende unter 24 Jahren 27,60 Euro; vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro. Behördliches Lichtbild 6,00 Euro extra.
Einfaches Führungszeugnis beantragen
Mitbringen:
Bei persönlicher Antragstellung: Pass oder Personalausweis
Bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse oder elektronischer Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Bei schriftlicher Antragstellung: amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
Angaben zum Verwendungszweck
Bei Antrag durch gesetzliche Vertretung: Geburtsurkunde der vertretenen Person beziehungsweise Bestallungsurkunde
Gebühr:
13,00 Euro. Bei Mittellosigkeit – zum Beispiel Bezug von Bürgergeld – ist eine Gebührenbefreiung möglich; fragen Sie danach.
Online: Das Führungszeugnis können Sie auch direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen, wenn Ihr Ausweis die Online-Funktion freigeschaltet hat.
Mo 08:00–12:00 und 14:00–18:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–14:00; Fr 08:00–12:00 Uhr. Telefonisch: Di und Do 13:30–15:00, Mi 10:00–12:00 Uhr
Aufenthaltstitel, Blaue Karte EU, Familiennachzug, Verpflichtungserklärung, Einbürgerung. Vom 7. bis 25. September 2026 ist die Staatsangehörigkeitsbehörde nicht erreichbar.