Wohngeld in Braunschweig: Habe ich Anspruch?
Ob Ihr Haushalt Anspruch auf Wohngeld haben könnte und wie viel es ungefähr wäre — mit der Formel aus dem Gesetz, der Mietenstufe IV von Braunschweig und dem Weg zur Wohngeldstelle.
Ihr Haushalt und Ihre Miete
Personen im Haushalt
1 Person
Alle, die dort wohnen und mit Ihnen verwandt sind oder mit Ihnen als Paar leben.
Die Miete mit den kalten Nebenkosten — also das, was ohne Heizung auf der Abrechnung steht.
Heizung, Warmwasser, Strom und eine Garage oder einen Stellplatz nicht mitrechnen.
Was der Haushalt einnimmt
Löhne und Renten aller zusammen, vor Abzügen. Kindergeld zählt nicht mit.
Was zahlt der Haushalt davon?
Jeder Punkt zieht 10 % vom anrechenbaren Einkommen ab. Steuern zahlt nur, wer über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt — bei kleinen Einkommen bleibt dieses Häkchen weg.
Zwei Fragen, die alles entscheiden
Was dabei herauskommt
196 € im Monat
So viel ergibt die gesetzliche Formel mit Ihren Angaben.
Mit diesen Angaben wäre bei etwa 2.328 € brutto im Monat Schluss.
Angerechnet werden davon nur 530,20 €. Sie zahlen 600,00 €; der Teil darüber erhöht das Wohngeld nicht.
Die genaue Zahl rechnet die Wohngeldstelle mit Ihren Unterlagen aus. Das hier ist eine Schätzung.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Er ist kein Bürgergeld und keine Sozialhilfe: man beantragt ihn, wenn man arbeitet, in Rente ist oder eine Ausbildung macht und die Miete trotzdem schwer zu tragen ist. In Braunschweig, wo der Wohnungsmarkt amtlich als angespannt gilt, lohnt es sich nachzurechnen.
Diese Seite rechnet das für Sie durch — mit der Formel, die im Wohngeldgesetz steht, und mit den Höchstbeträgen, die für Braunschweig gelten. Sie brauchen keine Unterlagen, und was Sie eintragen, bleibt in Ihrem Browser.
Heraus kommt eine Schätzung. Entscheiden tut die Wohngeldstelle der Stadt, mit Ihren echten Nachweisen.
Wie das gerechnet wurde
Angerechnete Miete
Die Miete, gedeckelt, plus die pauschale Heizkostenentlastung.
- Höchstbetrag für diesen Haushalt
- 511,00 €
- Klimakomponente
- 19,20 €
- Heizkostenentlastung
- 110,40 €
- Angerechnete Miete
- 640,60 €
Angerechnetes Einkommen
Im Monat, nach Freibeträgen und Pauschalabzügen.
- Brutto im Jahr
- 21.600,00 €
- Werbungskostenpauschale
- − 1.230,00 €
- Pauschalabzüge (30 %)
- − 6.111,00 €
- Angerechnetes Einkommen
- 1.188,25 €
Braunschweig, Stadt, steht in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in Mietenstufe IV (gesetze-im-internet.de, am 26. Oktober 2026 nachgelesen). Die Stufe legt fest, bis zu welcher Miete Wohngeld gerechnet wird; Städte mit höheren Mieten stehen in höheren Stufen. Beträge nach dem Stand vom 1. Januar 2025. Sie werden alle zwei Jahre angepasst; die nächste Änderung wird zum 1. Januar 2027 erwartet.
Studierende, Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
Braunschweig ist eine Universitätsstadt, und für Studierende gilt eine eigene Regel, die oft falsch verstanden wird. § 20 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes sagt: Wenn im Haushalt ausschließlich Personen leben, die dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnten, gibt es kein Wohngeld. Das gilt auch dann, wenn niemand einen Antrag gestellt hat, und auch dann, wenn wegen des eigenen Einkommens oder des Einkommens der Eltern null Euro herauskämen.
Der zweite Teil der Regel ist der wichtigere, weil er seltener erzählt wird: Sobald eine einzige Person im Haushalt kein BAföG und keine BAB bekommen könnte, gilt der Ausschluss nicht mehr. Eine Partnerin, ein Kind, eine Mitbewohnerin, die schon arbeitet — dann kann der Haushalt Wohngeld bekommen, auch wenn jemand darin BAföG bezieht.
Und Sie sind auch dann nicht ausgeschlossen, wenn Sie selbst dem Grunde nach kein BAföG mehr bekommen können. Typische Fälle sind: die Förderungshöchstdauer ist überschritten, die Leistungsnachweise wurden nicht erbracht, die Fachrichtung wurde ohne wichtigen Grund gewechselt, die Altersgrenze ist überschritten, oder die Ausbildung ist nach dem BAföG gar nicht förderungsfähig. In diesen Fällen legen Sie den Ablehnungsbescheid dem Wohngeldantrag bei. Wer unsicher ist, ob das auf ihn zutrifft, sollte bei der Wohngeldstelle anrufen, bevor er es sein lässt.
Wo der Antrag hingeht
- Wohngeld im Serviceportal online beantragenDer Online-Antrag der Stadt Braunschweig für den Erstantrag.
- Weiterleistung beantragenWenn der Bewilligungszeitraum bald endet.
- Erhöhungsantrag stellenWenn sich Miete oder Einkommen deutlich geändert haben.
Wer entscheidet
Stadt Braunschweig, Wohngeldstelle
- Telefon
- 0531 470-5050
- wohngeld@braunschweig.de
- Website
- braunschweig.de
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens; die Ansprechpersonen stehen auf der Wohngeldseite der Stadt. Antragsformulare nehmen auch die Bürgerservice-Stellen und die Bezirksgeschäftsstellen entgegen und leiten sie an die Wohngeldstelle weiter. Öffnungszeiten veröffentlicht die Stadt auf der Seite der Einrichtung im Serviceportal nicht.
Gut zu wissen
Stellen Sie den Antrag lieber am Monatsanfang
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingeht — rückwirkend gibt es nichts. Ein Antrag am 2. September bringt den ganzen September; derselbe Antrag am 1. Oktober bringt einen Monat weniger.
Was Sie brauchen
Den ausgefüllten Antrag, Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, den Mietvertrag und Belege über die Mietzahlungen der letzten drei Monate — meist Kontoauszüge. Bei Eigentum kommen Kaufvertrag, Grundbuchauszug und die Finanzierungsunterlagen dazu.
Nach zwölf Monaten müssen Sie neu beantragen
Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Danach braucht es einen Weiterleistungsantrag, sonst hört die Zahlung einfach auf.
Wenn sich etwas ändert
Steigt die Miete (ohne Heizkostenanteil) um mehr als 15 Prozent oder sinkt das Einkommen um mehr als 15 Prozent, können Sie eine Erhöhung beantragen. Umgekehrt müssen Sie es melden, wenn das Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt oder jemand aus dem Haushalt auszieht — sonst wird zurückgefordert.
Wohngeld und Umzug
Bei einem Umzug — auch innerhalb desselben Hauses — muss die Wohngeldstelle Bescheid wissen, und für die neue Wohnung ist ein neuer Antrag nötig, mit denselben Unterlagen wie beim ersten Mal.
Vermögen zählt mit
Nach Angabe der Stadt kann Vermögen über 60.000 € für eine Einzelperson, zuzüglich 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied, dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Was diese Seite nicht ausrechnen kann
- Einnahmen außer Lohn und Rente — Selbstständigkeit, Vermietung, Unterhalt, den Sie bekommen.
- Werbungskosten über der Pauschale, wenn das Finanzamt mehr anerkannt hat.
- Unterhalt, den Sie an jemanden außerhalb des Haushalts zahlen.
- Haushalte, in denen eine Person vom Wohngeld ausgeschlossen ist — dann wird alles anteilig gerechnet.
- Eigentum: der Lastenzuschuss wird nach ganz anderen Regeln berechnet.
Was das hier ist — und was nicht
Das ist eine Schätzung, kein Bescheid. Sie rechnet mit der Formel aus § 19 des Wohngeldgesetzes und den Beträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, und sie kennt nur das, was Sie oben eingetragen haben. Die Wohngeldstelle rechnet mit Ihren echten Nachweisen und kann auf eine andere Zahl kommen — nach oben wie nach unten. Wenn hier etwas herauskommt, das knapp aussieht, stellen Sie den Antrag trotzdem: der Antrag kostet nichts, und die Kurzberechnung im Amt ist verbindlicher als jede Seite im Internet.
- Wohngeld bei der Stadt BraunschweigVoraussetzungen, Zuständigkeit und Hinweise der Stadt.
- Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3Hier steht die Mietenstufe jeder Gemeinde.
Über diese Werkzeuge
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Braunschweig und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.