Wird noch geladen — es dauert länger als sonst. Sie müssen die Seite nicht neu laden.
Was kostet der Bewohnerparkausweis — und wer bekommt einen?
Was kostet der Bewohnerparkausweis — und wer bekommt einen? wird geladen…
Die Gebühr für sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate, die Voraussetzungen, an denen Anträge scheitern, und warum der Betrag ausgerechnet 30,70 Euro ist.
Die neuesten Informationen werden geladen…
Die neuesten Informationen werden geladen…
Wird noch geladen — es dauert länger als sonst. Sie müssen die Seite nicht neu laden.
Etwas Falsches, Fehlendes oder Veraltetes entdeckt? .
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Braunschweig und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.
Von Town Tools. Die aktuelle Version finden Sie unter https://www.towntools.org/braunschweig-lower-saxony-de/bewohnerparkausweis
Ein Bewohnerparkausweis kostet in Braunschweig 30,70 Euro im Jahr und erlaubt Ihnen, auf den markierten Bewohnerparkplätzen in Ihrem Parkgebiet zu stehen. Diese Seite rechnet die Gebühr für die Laufzeit aus, die Sie wählen, und sammelt die Regeln, an denen Anträge am häufigsten scheitern.
Einen Parkplatz kauft der Ausweis nicht. Was er in der Innenstadt zusätzlich kann, steht weiter unten.
Was kostet der Bewohnerparkausweis?
Zu zahlen · Ein Jahr
€ 30,70
Veröffentlichte Gebühr für 12 Monate
€ 30,70
Das sind
€ 2,56 / Monat
Wechsel von Zone, Fahrzeug oder Kennzeichen: € 10,20 — Eine Ersatzausstellung, etwa nach Verlust, kostet 10,20 Euro. Ein Umzug in einen anderen Parkbezirk ist dagegen gebührenfrei — der bisherige Ausweis wird geändert. Ziehen Sie vor Ablauf aus dem Parkbezirk oder aus Braunschweig weg, wird die Gebühr nicht erstattet.
Was der Ausweis kostet
Die veröffentlichte Gebühr, nach Antragsweg und Laufzeit. Es sind die heute geltenden Beträge.
Antragsweg
Zwei Jahre
Ein Jahr
Ein halbes Jahr
Stadt BraunschweigDer Preis ist derselbe, ob Sie online über das Serviceportal oder persönlich mit Termin beantragen.
€ 61,40
€ 30,70
€ 15,35
Wer einen Ausweis bekommt
Sie müssen zum Zeitpunkt der Beantragung mit Hauptwohnsitz im Parkgebiet gemeldet sein.
Pro Bewohnerin oder Bewohner wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt, und er gilt für ein Fahrzeug.
Sind Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs, muss es zum Zeitpunkt der Beantragung in Braunschweig angemeldet sein.
Nutzen Sie ein Fahrzeug, das jemand anderem gehört, brauchen Sie eine Nutzungsbescheinigung der Halterin oder des Halters über die dauerhafte Überlassung — unterschrieben und mit einer Ausweiskopie belegt.
Für Pkw gibt es keine Gewichts- oder Längengrenze. Ein als Wohnmobil oder Lkw zugelassenes Fahrzeug darf höchstens 5,00 Meter lang sein und höchstens 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben; wird eine der beiden Grenzen überschritten, wird der Antrag abgelehnt.
Mitglieder eines Carsharing-Unternehmens müssen Gültigkeit und Laufzeit der Mitgliedschaft nachweisen.
Mit Nebenwohnung in Braunschweig gemeldet: nur, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Wohnung überwiegend nutzen und eine Anmeldung mit Hauptwohnung melderechtlich nicht zulässig ist — der Fall, wenn Sie verheiratet sind, der Familienhauptwohnsitz in einer anderen Stadt liegt und Sie sich beruflich überwiegend hier aufhalten.
Was Sie brauchen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — bei der Neubeantragung hochzuladen.
Nutzungsbescheinigung der Halterin oder des Halters samt Ausweiskopie, wenn Sie nicht selbst Halterin oder Halter sind. Das Formular steht auf der Seite der Stadt zum Download.
Nachweis über Gültigkeit und Laufzeit der Mitgliedschaft, wenn Sie ein Carsharing-Fahrzeug nutzen.
So beantragen Sie ihn
Erst das Parkgebiet suchen: Über die Parkgebietssuche im Serviceportal prüfen Sie, ob Ihre Adresse in einem Gebiet mit Bewohnerparkplätzen liegt. Neue Bewohnerparkplätze werden derzeit nicht auf Anfrage eingerichtet.
Dann beantragen: online über das Formular „Parkausweis-Beantragung“ im Serviceportal oder persönlich bei den Allgemeinen Bürgerangelegenheiten — persönlich nur mit Terminvereinbarung.
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Bei Verlängerung, Ersatzausstellung oder Änderung verliert der bisherige Ausweis seine Gültigkeit und ist an die Abteilung Bürgerangelegenheiten zurückzusenden.
Persönlich bei den Allgemeinen Bürgerangelegenheiten, nur mit Termin.
In der Innenstadt kann der Ausweis mehr als anderswo
Nur ein Bewohnerparkausweis für die Innenstadt berechtigt zusätzlich zum Parken in den entsprechenden Kurzzeitparkzonen — Parkscheiben- und Parkscheinzonen — ohne dort Parkgebühren zu zahlen. Für die Gebiete außerhalb der Innenstadt gilt das nicht.
Ein abgelaufener oder ersetzter Ausweis darf nicht mehr ausliegen
Durch Verlängerung, Ersatzausstellung oder Änderung verliert der alte Ausweis seine Gültigkeit und ist zurückzusenden. Ihn weiter im Parkgebiet auszulegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.
Wenn Unberechtigte auf einem Bewohnerparkplatz stehen
Melden können Sie das der Bußgeldabteilung des städtischen Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit. Blockieren Sie diese Fahrzeuge auf keinen Fall und beauftragen Sie auch nicht selbst einen Abschleppdienst — beides sagt die Stadt ausdrücklich.
Gebühren werden auch bei eigenen Fehlern nicht erstattet
Kann der Ausweis wegen fehlerhafter Eingaben nicht ausgestellt werden, wird die Gebühr nicht erstattet. Dasselbe gilt, wenn versehentlich ein zusätzlicher Bewohnerparkausweis beantragt wird. Es lohnt sich, die Fahrzeugdaten vor dem Absenden zweimal zu lesen.
Welche Parkgebiete es gibt
Die Stadt veröffentlicht die Zuschnitte als einzelne Pläne: A, B und C für die Innenstadt, dazu 120B, 331, 330A (Altes Hochschulviertel), 330B (Umfeld TU-Campus), 330E (Siegfriedviertel West), 330G (Siegfriedviertel Ost) sowie die vorläufigen Zonen 330C (Nordstraße und Umfeld), 330D (Taubenstraße/Ludwigstraße und Umfeld) und 330H (Schwarzer Berg). Für 120B und 331 gibt es zusätzlich Pläne mit „Überlappung“. Maßgeblich ist die Parkgebietssuche im Serviceportal, nicht diese Liste: die Zuschnitte ändern sich, und „vorläufig“ heißt, dass sie es noch tun werden.
Ein Ausweis ist kein Parkplatz
„Ein Bewohnerparkausweis stellt jedoch keine Garantie für einen freien Parkplatz dar!“ — das ist der Satz der Stadt selbst. Der Ausweis nimmt Sie von der Gebühr und der Höchstparkdauer auf den markierten Bewohnerparkplätzen aus. Er reserviert nichts, und die Stadt richtet derzeit keine neuen Bewohnerparkplätze auf Anfrage ein.
Warum ausgerechnet 30,70 Euro
Die Zahl sieht willkürlich aus und ist es nicht. Bis Oktober 2020 war 30,70 Euro der bundesweite Höchstsatz für einen Bewohnerparkausweis — Gebührennummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Diese Obergrenze wurde gestrichen; seither dürfen die Länder die Gebühr selbst festlegen und Niedersachsen hat das an die Kommunen weitergegeben. Braunschweig verlangt also weiterhin genau den Höchstbetrag einer Grenze, die es nicht mehr gibt.
Der Rat hat eine Staffelung nach Fahrzeuggröße abgelehnt
Im Februar 2026 schlugen die Fraktionen von Grünen und BIBS vor, die feste Gebühr durch eine flächenabhängige zu ersetzen: eine Jahresgrundgebühr von 40 Euro plus ein Betrag je Quadratmeter Fahrzeugfläche, stufenweise eingeführt. Gerechnet hätte das etwa 180 Euro im Jahr für einen Smart fortwo und rund 424 Euro für eine Mercedes S-Klasse bedeutet. Ihr Argument war, dass kommunale Gebühren seit Jahren steigen und diese eine nicht. Der Rat hat den Vorschlag mit großer Mehrheit abgelehnt. Es gilt also weiterhin die feste Gebühr auf dieser Seite — die Frage wird in der Stadt aber weiter gestellt.
Diese Seite gibt die veröffentlichte Gebühr der Stadt wieder, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Sie ist kein Bescheid: die Gebühr setzt die Stadt fest, über die Berechtigung entscheidet die Stadt, und in beiden Fragen gilt ihr Wort.