Fahrvignette Täsch–Zermatt (NG13)
Wer mit einem Fahrzeug nach Zermatt fahren darf, welche Nachweise der Kanton verlangt und wen Sie fragen.
Zwischen Täsch und Zermatt und im Dorf selbst sind Motorfahrzeuge grundsätzlich verboten. Wer trotzdem mit einem Fahrzeug nach Zermatt muss, braucht eine Fahrvignette. Die Antworten stammen von der Seite des Kantons Wallis; was dort nicht steht, steht auch hier nicht.
Wer darf von Täsch nach Zermatt fahren?
Nur wer nach dem Staatsratsentscheid des Kantons Wallis vom 14. Juni 2020 berechtigt ist. Der Kanton nennt als Nachweise unter anderem: Bewohnerinnen und Bewohner von Zermatt, Besitzer einer Zweitwohnung, eines Parkplatzes oder einer Parzelle, Unternehmen in Zermatt, Unternehmen, die regelmässig in Zermatt arbeiten (auch Taxiunternehmen), Angestellte mit Arbeitgeberbescheinigung und Material- und Gütertransporte mit Lieferschein. Der Grundsatz des Kantons: «Alles, was auf die ortsüblichen Elektrofahrzeuge umgeladen werden kann, muss umgeladen werden.»
Wie bekomme ich die Fahrvignette?
Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen über die App «Strasse NG13 Zermatt» (strasse-ng13-zermatt.apps.vs.ch). Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder Anhänger über 2,5 Tonnen gibt es ein eigenes Formular (OATE). Die Nachweise laden Sie direkt in der App hoch.
Welche Nachweise werden verlangt?
Je nach Berechtigung: Bewohner: Fahrzeugausweis mit Adresse in Zermatt, Wohnsitzbestätigung oder Einheimischenkarte (Vorder- und Rückseite). Besitzer einer Zweitwohnung, eines Parkplatzes oder einer Parzelle: Nachweis des Eigentums, Katasterauszug oder Langzeitmietvertrag. Unternehmen in Zermatt: Handelsregisterauszug oder ein Dokument mit der Adresse des Unternehmens, dazu Fahrzeugliste und Unternehmensvalidierung. Angestellte: Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag (die erste Seite genügt, wenn Adresse des Arbeitgebers, Name und Vertragsdauer darauf stehen). Gütertransporte: Lieferschein, Bestellung oder Rechnung mit Adresse in Zermatt, Dienstreiseauftrag oder eine Begründung für den Transport. Die Wohnsitzbestätigung muss auf den Fahrzeughalter lauten. Akzeptiert werden PDF- und Foto-Dateien (png).
Was brauche ich, um mich in der App anzumelden?
Eine SwissID oder eine AGOV-Identität. Ein einfaches SwissID-Konto ohne Identitätsprüfung genügt, und man kann es auch aus dem Ausland erstellen. Neue Walliser IAM-Identitäten gibt es seit dem 28. April 2026 nicht mehr; sie werden durch AGOV ersetzt.
Was kostet die Vignette, und wie lange dauert es?
Bezahlt wird in der App mit Kreditkarte oder Twint. Die Seite des Kantons nennt weder einen Betrag noch eine Bearbeitungsfrist; fragen Sie dazu bei der Dienststelle für Mobilität nach (Telefonnummer unten).
Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?
Eine Busse von 100 Franken. Wer in der App ungültige Nachweise hochlädt, begeht einen Gesetzesverstoss und wird entsprechend bestraft.
Und für Fahrten im Dorf selbst?
Seit dem 1. Dezember 2025 werden Gesuche um eine Sonderfahrbewilligung innerorts Zermatt über neue Webformulare eingereicht. Die App «Strasse NG13 Zermatt» kann dafür nicht mehr verwendet werden. Im Dorf gilt das Verkehrsreglement von Zermatt.
Ich komme nicht in die App. Wen frage ich?
Die Dienststelle für Mobilität des Kantons Wallis: strasse-ng13-zermatt@admin.vs.ch oder 027 607 11 06, dienstags bis freitags von 11 bis 12 Uhr. Dort können Sie auch verlangen, dass Ihr Konto gelöscht wird, wenn Sie die App nicht mehr brauchen.
Ich besuche Zermatt nur und habe kein Auto dabei. Betrifft mich das?
Nein. Besucher reisen mit der Bahn an: Die Autos bleiben im Parkhaus in Täsch, und von dort fährt der Zermatt Shuttle. Die Abfahrten stehen auf der Tafel «Nächste Abfahrten».
Über diese Werkzeuge
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Zermatt und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.