Wohngeld in Jena: Habe ich Anspruch?
Mit der Formel aus dem Wohngeldgesetz und den Höchstbeträgen für Jena (Mietenstufe III) durchrechnen, ob sich ein Antrag lohnt — und wo man ihn stellt.
Ihr Haushalt und Ihre Miete
Personen im Haushalt
1 Person
Alle, die dort wohnen und mit Ihnen verwandt sind oder mit Ihnen als Paar leben.
Die Miete mit den kalten Nebenkosten — also das, was ohne Heizung auf der Abrechnung steht.
Heizung, Warmwasser, Strom und eine Garage oder einen Stellplatz nicht mitrechnen.
Was der Haushalt einnimmt
Löhne und Renten aller zusammen, vor Abzügen. Kindergeld zählt nicht mit.
Was zahlt der Haushalt davon?
Jeder Punkt zieht 10 % vom anrechenbaren Einkommen ab. Steuern zahlt nur, wer über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt — bei kleinen Einkommen bleibt dieses Häkchen weg.
Zwei Fragen, die alles entscheiden
Was dabei herauskommt
169 € im Monat
So viel ergibt die gesetzliche Formel mit Ihren Angaben.
Mit diesen Angaben wäre bei etwa 2.283 € brutto im Monat Schluss.
Angerechnet werden davon nur 475,20 €. Sie zahlen 550,00 €; der Teil darüber erhöht das Wohngeld nicht.
Die genaue Zahl rechnet die Wohngeldstelle mit Ihren Unterlagen aus. Das hier ist eine Schätzung.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Er ist kein Bürgergeld und keine Sozialhilfe: man beantragt ihn, wenn man arbeitet, in Rente ist oder eine Ausbildung macht und die Miete trotzdem schwer zu tragen ist. Gerade in Jena, wo die Mieten seit Jahren steigen, lohnt es sich nachzurechnen.
Diese Seite rechnet das für Sie durch — mit der Formel, die im Wohngeldgesetz steht, und mit den Höchstbeträgen, die für Jena gelten. Sie brauchen keine Unterlagen, und was Sie eintragen, bleibt in Ihrem Browser.
Heraus kommt eine Schätzung. Entscheiden tut die Wohngeldstelle der Stadt, mit Ihren echten Nachweisen.
Wie das gerechnet wurde
Angerechnete Miete
Die Miete, gedeckelt, plus die pauschale Heizkostenentlastung.
- Höchstbetrag für diesen Haushalt
- 456,00 €
- Klimakomponente
- 19,20 €
- Heizkostenentlastung
- 110,40 €
- Angerechnete Miete
- 585,60 €
Angerechnetes Einkommen
Im Monat, nach Freibeträgen und Pauschalabzügen.
- Brutto im Jahr
- 21.600,00 €
- Werbungskostenpauschale
- − 1.230,00 €
- Pauschalabzüge (30 %)
- − 6.111,00 €
- Angerechnetes Einkommen
- 1.188,25 €
Jena ist Mietenstufe III — so steht es in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung („Jena, Stadt III“). Die Wohngeldreform 2025 hat die Beträge erhöht, die Mietenstufen aber nicht geändert. Beträge nach dem Stand vom 1. Januar 2025. Sie werden alle zwei Jahre angepasst; die nächste Änderung wird zum 1. Januar 2027 erwartet.
Studierende, Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
Rund 25.000 Menschen studieren in Jena — fast jede vierte Person in der Stadt —, und für sie gilt eine eigene Regel, die oft falsch verstanden wird. § 20 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes sagt: Wenn im Haushalt ausschließlich Personen leben, die dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könnten, gibt es kein Wohngeld. Das gilt auch dann, wenn niemand einen Antrag gestellt hat, und auch dann, wenn wegen des eigenen Einkommens oder des Einkommens der Eltern null Euro herauskämen.
Der zweite Teil der Regel ist der wichtigere, weil er seltener erzählt wird: Sobald eine einzige Person im Haushalt kein BAföG und keine BAB bekommen könnte, gilt der Ausschluss nicht mehr. Eine Partnerin, ein Kind, eine Mitbewohnerin, die schon arbeitet — dann kann der Haushalt Wohngeld bekommen, auch wenn jemand darin BAföG bezieht.
Und Sie sind auch dann nicht ausgeschlossen, wenn Sie selbst dem Grunde nach kein BAföG mehr bekommen können. Typische Fälle sind: die Förderungshöchstdauer ist überschritten, die Leistungsnachweise wurden nicht erbracht, die Fachrichtung wurde ohne wichtigen Grund gewechselt, die Altersgrenze ist überschritten, oder die Ausbildung ist nach dem BAföG gar nicht förderungsfähig. In diesen Fällen legen Sie den Ablehnungsbescheid dem Wohngeldantrag bei. Wer unsicher ist, ob das auf ihn zutrifft, sollte bei der Wohngeldstelle anrufen, bevor er es sein lässt.
Wo der Antrag hingeht
- Wohngeld online beantragenDas Serviceportal, auf das die Stadt Jena für den Online-Antrag verweist.
- Antrag auf Mietzuschuss (Formular zum Ausdrucken, PDF)Für Mieterinnen und Mieter. Ausgefüllt per Post an die Wohngeldstelle oder dort abgeben.
- Antrag auf Lastenzuschuss (Formular, PDF)Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen.
Wer entscheidet
Stadt Jena, Team Wohngeld
- Telefon
- 03641 49-4301
- wohngeldstelle@jena.de
- Öffnungszeiten
- Dienstag 8 bis 12 Uhr; Donnerstag 8 bis 12 und 13.30 bis 17 Uhr
- Website
- service.jena.de
Die Stadt bittet darum, sich am liebsten per Telefon, E-Mail, Post oder Fax (03641 49-4294) zu melden. 03641 49-4301 ist das Sekretariat; jede Sachbearbeitung hat eine eigene Durchwahl, nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens — sie steht auf der Wohngeldseite der Stadt.
Gut zu wissen
Stellen Sie den Antrag lieber am Monatsanfang
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingeht — rückwirkend gibt es nichts. Ein Antrag am 2. September bringt den ganzen September; derselbe Antrag am 1. Oktober bringt einen Monat weniger.
Was Sie brauchen
Den ausgefüllten Antrag, Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, den Mietvertrag und Belege über die Mietzahlungen der letzten drei Monate — meist Kontoauszüge. Bei Eigentum kommen Kaufvertrag, Grundbuchauszug und die Finanzierungsunterlagen dazu.
Nach zwölf Monaten müssen Sie neu beantragen
Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate. Danach braucht es einen Weiterleistungsantrag, sonst hört die Zahlung einfach auf.
Wenn sich etwas ändert
Steigt die Miete (ohne Heizkostenanteil) um mehr als 15 Prozent oder sinkt das Einkommen um mehr als 15 Prozent, können Sie eine Erhöhung beantragen. Umgekehrt müssen Sie es melden, wenn das Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt oder jemand aus dem Haushalt auszieht — sonst wird zurückgefordert.
Wohngeld und Umzug
Bei einem Umzug — auch innerhalb desselben Hauses — muss die Wohngeldstelle Bescheid wissen, und für die neue Wohnung ist ein neuer Antrag nötig, mit denselben Unterlagen wie beim ersten Mal.
Was diese Seite nicht ausrechnen kann
- Einnahmen außer Lohn und Rente — Selbstständigkeit, Vermietung, Unterhalt, den Sie bekommen.
- Werbungskosten über der Pauschale, wenn das Finanzamt mehr anerkannt hat.
- Unterhalt, den Sie an jemanden außerhalb des Haushalts zahlen.
- Haushalte, in denen eine Person vom Wohngeld ausgeschlossen ist — dann wird alles anteilig gerechnet.
- Eigentum: der Lastenzuschuss wird nach ganz anderen Regeln berechnet.
Was das hier ist — und was nicht
Das ist eine Schätzung, kein Bescheid. Sie rechnet mit der Formel aus § 19 des Wohngeldgesetzes und den Beträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, und sie kennt nur das, was Sie oben eingetragen haben. Die Wohngeldstelle rechnet mit Ihren echten Nachweisen und kann auf eine andere Zahl kommen — nach oben wie nach unten. Wenn hier etwas herauskommt, das knapp aussieht, stellen Sie den Antrag trotzdem: der Antrag kostet nichts, und die Kurzberechnung im Amt ist verbindlicher als jede Seite im Internet.
- Wohngeld beantragen (Stadt Jena)Die Seite der Stadt: Unterlagen, Ansprechpartner nach Anfangsbuchstaben, Öffnungszeiten.
- Wohngeldgesetz (WoGG) im VolltextDie Formel steht in § 19, die Höchstbeträge in Anlage 1, die Heizkosten- und Klimakomponente in § 12.
- Mietenstufen aller Gemeinden (Anlage zur Wohngeldverordnung)Unter Thüringen: „Jena, Stadt III“.
Über diese Werkzeuge
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Jena und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.