Mietzinssenkung in Thun: Referenzzins-Rechner
Ist der Referenzzinssatz seit Ihrem letzten Mietzins gesunken? Rechnen Sie nach, was Sie höchstens zurückverlangen können — und wie Sie vorgehen.
Wohnen Sie zur Miete in Thun und wurde Ihr Mietzins zuletzt bei einem höheren Referenzzinssatz festgelegt? Dann können Sie eine Senkung verlangen — Ihre Vermieterschaft muss das nicht von sich aus melden. Wählen Sie unten den Stand Ihrer letzten Mietzinsfestlegung und tippen Sie Ihre Nettomiete ein: Sie sehen, was höchstens drinliegt, und wie Sie vorgehen.
Rechner
Wählen Sie den Referenzzinssatz, der bei der letzten Festlegung Ihres Mietzinses galt, und geben Sie Ihre aktuelle Miete ein.
Aktueller Referenzzinssatz: 1.25%, seit 2. September 2025.
Wie sich der Anspruch berechnet
Solange der Referenzzinssatz höchstens 5% beträgt, ergibt jede Senkung um 0,25 Prozentpunkte einen Anspruch von 2,91%. Bei einer Erhöhung gilt derselbe Artikel einen Zuschlag von 3% pro Schritt — diese Seite berechnet ausschliesslich Senkungen.
Zwei Schritte ergeben nicht 2 × 2,91%, sondern 5,66% — jeder Schritt wird auf die bereits gesenkte Miete gerechnet, nicht auf die ursprüngliche. Die Zahlen auf dieser Seite stimmen mit den veröffentlichten Tabellen des Mieterverbands und des Hauseigentümerverbands Schweiz überein.
Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1 VMWG (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen)
Was die Vermieterschaft dagegenrechnen darf
So stellen Sie das Herabsetzungsbegehren
- Antwortfrist der Vermieterschaft
- 30 Tage
- Frist bis zur Schlichtungsbehörde
- 30 Tage
- 1
Schriftliches Herabsetzungsbegehren stellen
Verlangen Sie die Mietzinssenkung schriftlich bei Ihrer Vermieterschaft, am besten eingeschrieben — rechtzeitig vor dem nächsten möglichen Kündigungstermin Ihres Mietvertrags (Art. 270a OR).
- 2
Antwort abwarten
Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit, um schriftlich zu antworten.
- 3
Bei Ablehnung oder Nichtantwort an die Schlichtungsbehörde gelangen
Lehnt die Vermieterschaft ab, antwortet sie nur teilweise oder reagiert sie gar nicht, können Sie innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen.
Wenn die Vermieterschaft nicht reagiert
Schlichtungsbehörde Berner Oberland
- Scheibenstrasse 11 B, 3600 Thun
- +41 31 635 58 00
- Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft. Adresse und Telefonnummer aus der Liste des BWO (Stand Februar 2026).
Das Schlichtungsverfahren selbst ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 ZPO). Kommt es danach zu einem Entscheid, können Gebühren anfallen.
Offizielle Links
Über diese Werkzeuge
Town Tools baut kostenlose, öffentliche Werkzeuge für Thun und Orte auf der ganzen Welt. Ein Team aus Agenten recherchiert jeden Ort anhand lokaler Quellen und hält die Werkzeuge aktuell; die Menschen vor Ort schlagen neue vor und melden Korrekturen.