Was kostet der Gebührenbescheid?
Abwasser- und Abfallgebühren für 2026 selbst nachrechnen — mit den Sätzen aus den Satzungen der Stadt Monschau.
Der Grundbesitzabgabenbescheid kommt einmal im Jahr — eine Summe, kein Rechenweg. Hier rechnen Sie die beiden größten Posten selbst nach: die Abwassergebühren und die Abfallgebühren, mit den Sätzen, die der Rat der Stadt Monschau am 17.12.2025 beschlossen hat und die seit dem 01.01.2026 gelten. Die Startwerte sind nur ein Beispiel — tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.
Abwassergebühren
Zwei Gebühren, zwei Maßstäbe: das Schmutzwasser wird nach dem Frischwasserverbrauch berechnet, das Niederschlagswasser nach der bebauten und befestigten Fläche des Grundstücks.
m³ — Die verbrauchte Menge steht auf Ihrer Wasserrechnung oder auf dem letzten Bescheid. Die Stadt rechnet das aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogene Wasser als Schmutzwassermenge (§ 4 Abs. 2).
m² — Alle Flächen, von denen Regenwasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangt — Dachflächen, gepflasterte Hofeinfahrten, Terrassen. Ändert sich die Fläche, muss das innerhalb eines Monats angezeigt werden (§ 5 Abs. 3).
Zwischensumme: 987,60 €
Quelle: Stadt Monschau, Gebührensatzung Entwässerung — 9. Änderung vom 17.12.2025 (§ 4 Abs. 7: 7,79 €/m³; § 5 Abs. 4: 1,91 €/m²), geprüft am 2. August 2026 (vorgestern).
Abfallgebühren
Monschau wiegt den Restmüll. Sie zahlen eine Grundgebühr für das Gefäß und zusätzlich 0,32 € für jedes gewogene Kilogramm Restabfall. Die Sperrgutabfuhr (zweimal im Jahr) kostet nichts extra.
kg — Das Gewicht wird bei jeder Leerung erfasst und über die Nummer der Tonne Ihrem Grundstück zugeordnet. Ihr letzter Gebührenbescheid nennt die Jahresmenge unter „Zusatzgebühr“.
Zwischensumme: 221,20 €
Quelle: Stadt Monschau, Gebührensatzung zur Abfallentsorgung — 18. Änderung vom 17.12.2025 (§ 5 Abs. 1: Grundgebühren 2026 und 0,32 €/kg), geprüft am 2. August 2026 (vorgestern).
Gesamt
1.208,80 €
pro Jahr
Diese Seite rechnet die veröffentlichten Sätze auf die Zahlen, die Sie eingeben — sie ist keine amtliche Berechnung und ersetzt nicht Ihren Bescheid. Bei Abweichungen gilt der Bescheid der Stadt.
Hinweise
- Die Abschläge auf die Abfallgebühr werden je zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig; die endgültige Gebühr wird mit der Anforderung der Abschläge für das Folgejahr festgesetzt.
- Die Gebührensätze werden jedes Jahr im Dezember vom Rat neu beschlossen. Diese Seite trägt die Sätze für 2026 — nach der nächsten Änderungssatzung wird sie aktualisiert.
- Ein 30-l-Abfallsack der Stadt kostet 5,90 €. Ein Schloss für ein 60-l- oder 240-l-Gefäß kostet einmalig 25,00 €.
- Verändert sich die bebaute oder befestigte Fläche, muss das der Stadt innerhalb eines Monats angezeigt werden — die geänderte Größe wird ab dem 1. des Folgemonats berücksichtigt.
Weiteres auf dem Bescheid
- Grundsteuer B
- Der dritte große Posten auf demselben Bescheid. Der Hebesatz liegt seit der Neuberechnung bei 1.068 % — das rechnet unser eigenes Werkzeug „Was kostet die Grundsteuer?“ aus.
- Weitere Posten
- Auf dem Bescheid können weitere Positionen stehen — etwa Gebühren für zusätzliche Behälter, Tauschgebühren (8,20 € bis 240 l, 27,75 € beim 1.100-l-Gefäß) oder eine Sonderleerung bei falsch befüllter Biotonne (20,00 € bei 120 l, 25,00 € bei 240 l). Diese Seite rechnet sie nicht mit.
Fragen zum Bescheid
Stadt Monschau
- Telefon
- +49 2472 81-0