Seit dem 1. Mai 2025 richtet sich die Gebühr für den Bewohnerparkausweis in Aachen nach der Fläche, die Ihr Fahrzeug im Straßenraum belegt: Länge × Breite × 30 Euro pro Jahr, dazu einmalig 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Ein kleines Auto zahlt also weniger als ein großes.
Diese Seite macht zwei Dinge: sie sagt Ihnen, ob eine Adresse in einer Bewohnerparkzone liegt, und sie rechnet die Gebühr für Ihr Fahrzeug und die gewünschte Laufzeit aus – mit der Formel der Stadt, Schritt für Schritt, damit Sie die Zahl nachvollziehen können.
Woher die beiden Zahlen kommen
Die beiden Zahlen stehen in Ihrem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil I: die Länge unter Position 18, die Breite unter Position 19, beide in Millimetern. Wenn dort kein einzelner Wert steht, sondern ein Wertrahmen (also „von … bis …“), gilt der kleinere Wert. Das ist die häufigste Stolperstelle – wer den größeren nimmt, zahlt zu viel.
Rechenbeispiel der Stadt Aachen: 1800 × 2200 mm → € 133,80 (12 Monate) · PDF
Warum nach Fläche und nicht nach Einkommen
Das ist keine Aachener Entscheidung, sondern Bundesrecht: die Straßenverkehrsordnung erlaubt es den Kommunen, die Gebühr nach den Maßen des Fahrzeugs zu staffeln – nach Länge und Breite. Nach Einkommen, Alter, Wert, Motorleistung oder Gewicht darf sie ausdrücklich nicht gestaffelt werden. Wer die Regelung für sozial ungerecht hält, muss das also in Berlin ändern lassen, nicht im Aachener Rat.
Wie es zu 30 Euro pro Quadratmeter kam
Die politischen Gremien der Stadt Aachen haben im Juni 2024 beschlossen, dass der Preis 30 Euro je Quadratmeter Fahrzeugfläche und die Verwaltungsgebühr 15 Euro betragen soll. Begründet wird das mit dem wirtschaftlichen Wert der Parkflächen im öffentlichen Raum und mit den Herstellungs- und Unterhaltungskosten für Parkplätze.
Es gibt Widerspruch, und er läuft noch
Gegen die neue Gebührensatzung läuft eine öffentliche Petition auf openPetition (7. Dezember 2025 bis 1. November 2026), die die Regelung als „sozial ungerecht“ bezeichnet; auch eine Ratsfraktion und ein Kommentar der Aachener Zeitung haben sie kritisiert. Wir nennen das, weil es zur Sache gehört – diese Seite rechnet die geltende Gebühr aus, sie bewertet sie nicht.
Neue Zonen sind beschlossen
Zuletzt haben im Mai 2023 die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss die Reihenfolge weiterer Zonen festgelegt: ERZ (Erzbergerallee), BU 4 (Kalverbenden), West 1 (Hörn), Erweiterung J 1 (Junkerstraße), Erweiterung E (Soerser Weg), Erweiterung E2 (Alter Tivoli), VQ (Vaalserquartier), Erweiterung K (Henricistraße), RO 1 (Ronheider Weg). Zone BU 5 ist seit dem 20. Juli 2026 in Kraft; dort gilt die Gebührenpflicht montags bis freitags 9 bis 19 Uhr und samstags 9 bis 14 Uhr.
Diese Seite rechnet die veröffentlichte Formel der Stadt nach, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Sie ist kein Bescheid: die Gebühr setzt die Stadt fest, über die Berechtigung entscheidet die Stadt, und in beiden Fragen gilt ihr Wort.